Notariat
Als Anwaltsnotar übe ich zwei Berufe aus: Ich bin Rechtsanwalt und gleichzeitig Notar. Werde ich als Notar tätig, bin ich ohne Einschränkungen wie ein Nurnotar an die Bundesnotarordnung gebunden, insbesondere also an seine Pflicht zur Unparteilichkeit.
Schwerpunkte meiner Tätigkeit sind das Immobilienrecht, das Gesellschaftsrecht, insbesondere das Recht der GmbH und das Erbrecht. Als Rechtsanwalt dagegen bin ich in Übereinstimmung mit den für Rechtsanwälte geltenden gesetzlichen und standesrechtlichen Vorschriften verpflichtet, als Interessenvertreter meines Mandanten zu handeln.
Den besten Überblick über die Aufgaben, die dienstrechtlich Stellung und die Tätigkeitsfelder des Notars finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnotarkammer sowie der Notarkammer Berlin.